Fischerjugend

Veranstaltungen der Jugendgruppe

 

Bei Interesse an unseren Veranstaltungen wende Dich bitte direkt an einen der Jugendleiter:


Norman Schittenhelm

0176/63675246

EMail


Hier erfährst Du die neuesten Infos  unserer Fischerjugend und  erhältst Hilfe rund um das Angeln.


Petri Heil,


Euer Jugendleiterteam


Darf ein Kind angeln ?

Ohne Angelschein ?

Ohne Mitgliedschaft in einem Fischereiverein ?

Es gelten folgende Regelungen:


  1. Das Kind darf nicht älter als 10 Jahre sein und muss in Begleitung eines Erwachsenen Anglers sein, der entweder selbst der Erziehungsberechtigte ist oder von den Eltern entsprechend beauftrag ist.
  2. Der Angler muss die Voraussetzungen für die Ausübung der Angelfischerei an dem entsprechenden Gewässer erfüllen, d.h. er muss in Besitz eines gültigen Fischereischeines und eines gültigen Erlaubnisscheines sein.
  3. Insgesamt dürfen sich nur so viele Angeln im Wasser befinden, wie an dem Gewässer erlaubt sind. An unseren Gewässern sind max. 2 Handangeln erlaubt.
    Das Kind darf nicht eine gesonderte dritte Angel haben, da der Fischereiausübende der Erwachsene ist und nicht das Kind. Man kann natürlich dem Kind seine „eigene“ Angel geben, aber dann darf nur eine weitere Angel vom Erwachsenen benutz werden oder, wenn es zwei Kinder wären, können diese jeweils eine halten/nutzen und der Erwachsene hat keine gesonderte Angel im Gewässer oder in fangfertigem Zustand am Gewässer.
  4. Das Kind darf selbst Montagen bauen, Köder montieren, Auswerfen/Auslegen, Anhieb setzen und den Fisch drillen, mit ordnungsgemäßem Gerät den Fisch landen. Es darf nicht den Fisch töten oder den noch lebenden Fich vom Haken nehmen, das bedeutet der Erwachsene muss den Fisch abködern oder sofort töten und ihn dann dem Kind geben damit dieses lernt den Haken zu lösen, wobei eben der Fisch vorher ordnungsgemäß getötet sein muss.
  5. Der erwachsene Angler muss eine unmittelbare Aufsicht führen, so dass er jederzeit sofort eingreifen kann. Der Angelplatz des Kindes muss also unmittelbar am Platz des Erwachsenen sein und der Erwachsene darf sich nicht entfernen. Es ist auch nicht erlaubt, dass sich das Kind zum Blinkern oder Köderfischfangen vom Erwachsenen entfernt.

   

 

 

 

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